Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Lüneburger Eisenhandlung W.L. Schröder GmbH & Co. KG
I Geltungsbereich
1
Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Verkäufer und dem Käufer
abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende
Bedingungen des Käufers, die der Verkäufer nicht ausdrücklich anerkennt, sind für den
Verkäufer unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2
Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer im Zusammenhang mit den
Kaufverträgen getroffen werden, sind in dem Kaufvertrag, diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung
des Verkäufers schriftlich niedergelegt.
3
Der Käufer ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht
seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen
ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft,
die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt.
II Angebot und Vertragsschluss
1
Der Käufer kann aus dem Sortiment des Verkäufers Produkte auswählen und diese über den
Button „in den Warenkorb legen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button
„Bestellung abschicken“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen
Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Käufer die Daten jederzeit ändern und
einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Käufer
durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch
in seinen Antrag aufgenommen hat.
2
Der Verkäufer schickt daraufhin dem Käufer eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail
zu, in welcher die Bestellung des Käufers nochmals aufgeführt wird und die der Käufer über die
Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich,
dass die Bestellung des Käufers beim Verkäufer eingegangen ist und stellt keine Annahme
des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den
Verkäufer zustande, die mit einer gesonderten E-Mail versandt wird.
3
Alle Angebote des Verkäufers sind hinsichtlich der Preise, Mengen, Lieferfristen und Lieferungsmöglichkeiten
freibleibend. Vertragsabschlüsse und Zusicherungen werden erst durch die schriftliche
Bestätigung des Verkäufers verbindlich.
4
Güten und Maße des vom Verkäufer gelieferten Materials bestimmen sich ausschließlich nach
den Deutschen Werkstoffnormen, soweit nicht ausdrücklich die Anwendung anderer Normen
vereinbart wird. Sofern keine DIN-Normen bestehen, gilt der Handelsbrauch.
5
Mit Einrichtung eines Kundenkontos erklärt sich der Käufer einverstanden, auch unaufgefordert
Faxangebote vom Verkäufer zu erhalten.
III Preise, Zahlungsbedingungen
1
Die Preise des Verkäufers verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, d. h. ohne
jeden Abzug, zuzüglich Fracht ab Werk oder Lager; sofern keine abweichende Vereinbarung mit
dem Käufer getroffen wurde. Bei frachtfrei vereinbarten Lieferungen gelten sie auf festen Wegen
angefahren frei Verwendungsstelle, nicht abgeladen.
2
Übersteigt die vereinbarte Lieferzeit den Zeitraum von vier Monaten ab Vertragsabschluss oder
verzögert sich die Lieferung über vier Monate ab Vertragsabschluss aus Gründen, die allein der
Käufer zu vertreten hat oder die allein in seinen Risikobereich fallen, ist der Verkäufer berechtigt,
den am Tag der Lieferung gültigen Preis zu berechnen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 %
des in der Auftragsbestätigung bezifferten Kaufpreises, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht entfällt, wenn der Käufer es nicht innerhalb einer Frist von
zwei Wochen, beginnend mit dem Datum der Mitteilung des neuen Preises, ausübt.
3
Die Bezahlung der Waren erfolgt wahlweise per Nachnahme, auf Rechnung oder mittels Kreditkarte.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen.
Bei Zahlung per Nachnahme erfolgt die Zahlung sofort bei Erhalt der Ware. Bei Zahlung auf
Rechnung verpflichtet sich der Käufer, den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt
der Ware zu begleichen. Bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Abbuchung nach Versendung
der Ware.
Skonti, Boni und Rabatte sind in jedem Fall schriftlich zu vereinbaren. Eine Gewährung von
Skonto setzt die Begleichung aller älterer Rechnungen voraus.
4
Der Verkäufer behält sich vor, dem Käufer die Ware erst nach Ablauf von 2 Wochen nach Vertragsabschluss
zukommen zu lassen.
5
Der Käufer kommt auch ohne Mahnung des Verkäufers in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht
innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung
zahlt. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt,
von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz
der Europäischen Zentralbank (EZB) - bei einem Käufer, der Verbraucher ist, Zinsen in Höhe von
5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB - zu verlangen. Der Nachweis eines höheren
Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten.
6
Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht
werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer
anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer
nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht. Ist der Käufer
Verbraucher; stehen ihm die gesetzlichen Ansprüche - soweit sie zwingendes Recht sind - zu.
7
Der Käufer ist verpflichtet, alle Rechnungen des Verkäufers aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist
für Verbraucher beträgt zwei Jahre, die für Unternehmer zehn Jahre. Die Rechnungen müssen
in dem gesamten Zeitraum lesbar sein. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des
Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt worden ist.
IV Liefer- und Leistungszeit, Lieferverzug
1
Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind
ausschließlich unverbindliche Angaben. Lieferfristen beginnen mit dem Zugang der Auftragsbestätigung.
Verbindlich vereinbarte Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, um den der
Käufer mit seinen Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber in Verzug gerät.
2
Falls der Verkäufer schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus
sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer ihm eine angemessene Nachfrist – beginnend
von dem Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugssetzung bei dem Verkäufer oder im Fall
der kalendermäßig bestimmten Frist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist
der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3
Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen,
wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Käufer in Folge
des von dem Verkäufer zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines
Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.
4
Der Verkäufer haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn
der Lieferverzug auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung beruht. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung des Verkäufers
auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5
Beruht der von dem Verkäufer zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen; wobei
seine Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.
6
Beruht der Lieferverzug des Verkäufers auf einer schuldhaften Verletzung einer nicht wesentlichen
Vertragspflicht, ist der Käufer, der nicht Verbraucher ist, berechtigt, für jede vollendete Woche
Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Kaufpreises, maximal
nicht mehr als 15 % des Kaufpreises zu verlangen.
7
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den
Käufer zumutbar ist.
8
Der Verkäufer behält sich vor, dem Käufer einen Ersatzartikel, welcher bezüglich Preis und Qualität
gleichwertig ist, zu übersenden. Sofern der Käufer diesen nicht annehmen will, ist der Artikel
innerhalb von einer Woche an den Verkäufer auf Kosten des Verkäufers zurückzusenden.
V Gefahrübergang/Versand
1
Zum vereinbarten Termin versandfertig gemeldete Ware muss sofort abgerufen werden. Wird der
Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert der Verkäufer die
Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft
dem Versand gleich.
2
Im Falle der Zustellung der Ware müssen die Zufahrtswege so beschaffen sein, dass die vom
Verkäufer eingesetzten Fahrzeuge mit eigener Kraft ohne Schaden zu nehmen, die Entladestelle
erreichen und verlassen können. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Käufer
zu erfolgen.
Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Käufers die befahrbare Anfuhrstrasse, so haftet der
Käufer für auftretende Schäden.
VI Gewährleistung/Verjährung/Haftung
1
Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche
Mängel und deren Eigenschaften (im Sinne des § 434 BGB) zu untersuchen. Offensichtliche
Mängel sind von dem Käufer, der Verbraucher ist, innerhalb von vier Wochen ab Ablieferung des
Vertragsgegenstandes schriftlich gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Ein Käufer, der Unternehmer
ist, hat offensichtliche Mängel nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unverzüglich
schriftlich zu rügen.
2
Kleinere herstellungsbedingte Mängel, insbesondere bei der Sanitärkeramik auch in Bezug auf
Oberflächenbeschaffenheit und Abweichung in den Farbtönen sind in Rahmen der handelsüblichen
Toleranzen zulässig, soweit sie den Gesamteindruck und die Funktionsfähigkeit des Liefergegenstandes
nicht beeinträchtigen.
3
Der Verkäufer ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen offensichtlichen
Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von dem Verkäufer zu vertretender
Mangel an der Ware vorliegt und von dem Käufer rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, ist der Verkäufer
- unter Ausschluss der Rechte des Käufers von dem Vertrag zurückzutreten oder den
Kaufpreis herabzusetzen - zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Verkäufer auf Lüneburger
grund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer
hat dem Verkäufer für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu
gewähren.
4
Die vorstehenden Gewährleistungsansprüche verjähren gegenüber einem Käufer, der nicht
Verbraucher ist, nach einem Jahr.
5
Mängelfreie Ware wird nur nach Absprache und unter Abzug von 10 % des zu erstattenden Betrages
zurückgenommen. Eine Rücknahme von geschnittenem Material und Sonderanfertigungen
oder auf Wunsch des Käufers besonders beschaffener Waren ist ausgeschlossen.
6
Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der
Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder der Verkäufer die
Nacherfüllung verweigert. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden
Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
7
Der Verkäufer haftet uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf
einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen sowie für Schäden, die von der
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers beruhen.
Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder
Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die
auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar
an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen
Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
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Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden,
soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für
die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Der Verkäufer
haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und
vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten
haftet der Verkäufer im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen
gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten
und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers betroffen ist.
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Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs
ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für vorsätzliche Pflichtverletzungen durch einen Erfüllungsgehilfen
des Verkäufers wird abweichend von den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen.
VII Eigentumsvorbehalt
1
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller
Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.
2
Der Käufer hat den Verkäufer von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich
zu unterrichten. Der Käufer hat dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die
durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen
gegen Zugriffe Dritter entstehen.
3
Der Käufer trägt die Gefahr für die Vorbehaltsware. Er ist verpflichtet, die Ware sorgfältig zu verwahren
und ausreichend zu versichern. Er tritt den Anspruch gegen die Versicherung für den Fall
des Schadens an den Verkäufer ab.
4
Wird die Vorbehaltsware des Verkäufers mit nicht in seinem Eigentum stehenden Sachen verarbeitet,
so erwirbt er das Miteigentum an der neu entstehenden Sache im Verhältnis des Wertes
der von ihm gelieferten Vorbehaltswaren zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der
Verarbeitung. Gleiches gilt, wenn eine von dem Verkäufer bereitgestellte Sache mit anderen ihm
nicht gehörenden Sachen untrennbar vermischt wird. Ist nach der Vermischung die Sache des
Käufers als Hauptsache anzusehen, so verpflichtet sich der Käufer, dem Verkäufer das anteilige
Miteigentum zu übertragen. In jedem Fall verwahrt der Käufer das Alleineigentum und/oder Miteigentum
des Verkäufers für diesen.
5
Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Verkäufers nicht nach,
so kann der Verkäufer die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware
ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer.
In der Pfändung der Vorbehaltssache durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag.
Der Verkäufer ist nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös
ist auf Verbindlichkeiten des Verkäufers anzurechnen, wobei angemessene Verwertungskosten
von dem Verkäufer mit angerechnet werden.
VIII Verlängerter Eigentumsvorbehalt bei Verkauf an Geschäftskunden
Mit Zustimmung des Verkäufers darf der Käufer das Eigentum des Verkäufers im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und mit folgenden Einschränkungen
veräußern:
-
Der Käufer muss mit seinen Abnehmern einen Eigentumsvorbehalt im Sinne dieser Bedingungen
vereinbaren und seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
-
auch aus hereingenommenen Wechseln – müssen an den Verkäufer mit allen
Nebenrechten abgetreten werden.
-
Auf Verlangen des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung seinen Abnehmern
zwecks Zahlung an den Verkäufer bekannt zu geben und dem Verkäufer alle erforderlichen
Auskünfte zu geben oder Unterlagen auszuhändigen.
-
Der Käufer ist berechtigt, alle an den Verkäufer abgetretenen Forderungen einzuziehen
und die Erlöse für sich zu verwerten, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß
nachkommt. Eine Verfügung durch Abtretung ist dem Käufer untersagt.
-
Der Verkäufer verpflichtet sich, auf Verlangen des Käufers die dem Verkäufer nach den
vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr
Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt.
-
Der Verkäufer ist berechtigt, vom Käufer jederzeit Auskunft zu verlangen, welche unter
Eigentumsvorbehalt befindliche Ware sich noch im Besitz des Käufers befindet und diese
dort zu besichtigen.
IX Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform
(z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird –
durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in
Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung
gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung
unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB
sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3
EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder
der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Lüneburger Eisenhandlung W.L. Schröder GmbH & Co. KG
Pulverweg
21337 Lüneburg
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren
und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene
Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. [Bei der Überlassung von Sachen gilt dies
nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen
etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die
Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache
entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in
Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige
Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu
tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden
Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis
der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte
Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht
paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen
müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung
Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
X Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht
1
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts geltenden Recht.
2
Erfüllungsort für Lieferungen ist der jeweilige Versandort der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen
des Käufers ist Lüneburg.
3
Ist der Käufer Kaufmann, so ist der Gerichtsstand Lüneburg. Dies gilt auch ausdrücklich für alle
Fälle von Wechsel- oder Scheckklagen.
4
Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung des Verkäufers
abzutreten.
5
Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Lieferungsund
Zahlungsbedingungen im Übrigen nicht.
XI Hinweise zur Datenverarbeitung
1
Der Verkäufer erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Käufers. Er beachtet
dabei die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetz und Teledienstdatenschutzgesetzes. Ohne
Einwilligung des Käufers wird der Verkäufer Bestands- und Nutzungsdaten des Käufers nur erheben,
verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für
die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telediensten erforderlich ist.
2
Ohne die Einwilligung des Käufers wird der Verkäufer Daten des Käufers nicht für Zwecke der
Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.
XII Anbieterkennzeichnung:
Lüneburger Eisenhandlung W.L. Schröder GmbH & Co. KG
Pulverweg
21337 Lüneburg
Tel. 04131–897–0
Fax 04131–897–272
Handelsregister: Amtsgericht Lüneburg, HRA - Nr. 6
Persönlich haftende Gesellschafterin: W.L. Schröder Verwaltungs GmbH
Handelsregister: Amtsgericht Lüneburg, HRB – Nr. 1775
Geschäftsführerin: Ulrike Schröder
Umsatzsteuer Id. Nr.: DE 814176113
Filiale Ludwigslust
Kleiner Kamp 4
19288 Ludwigslust
Tel. 03874-2503-3
Fax 03874-2503-49